Verschwundener Mieter - So reagieren Sie richtig
Eine Vermieterin aus Wiesbaden machte kurzen Prozess: Sie warf dem verschwundenen Mieter die fristlose Kündigung in den Briefkasten. Als sich der Mieter nicht rührte, öffnete sie einen Monat später die Wohnung und entsorgte einen großen Teil seiner Wohnungseinrichtung. Den Rest lagerte sie bei sich ein.
Als der Mieter wieder auftauchte, wollte er von der Vermieterin 62.000 EUR Schadenersatz plus Gutachterkosten haben, weil sie seine Sachen entfernt, beschädigt oder verschmutzt hatte.
"Das ist unerlaubte Selbsthilfe", urteilte der BGH (Urteil v. 14.7.2010, VIII ZR 45/09). Und das, obwohl der Vermieter gekündigt hatte und dem Mieter kein Besitzrecht mehr zustand.
Dennoch müssen Sie bei einem verschwundenen Mieter - notfalls per öffentlicher Zustellung - eine Räumungsklage einreichen. Greift der Vermieter stattdessen zur verbotenen Selbsthilfe, muss er auch für den daraus entstehenden Schaden aufkommen.
Wer ohne einen solchen Räumungstitel die Mieterwohnung leer räumt, den trifft eine Obhutspflicht über die ausgeräumten Gegenstände. Dazu gehört, dass Sie eine Bestandsliste aufstellen und darin auch den Wert der Gegenstände im Einzelnen festhalten.
Weil ein Wiesbadener Vermieter das versäumte, steckt er nun in einer misslichen Beweisnot! Kann er nicht beweisen, dass der Schaden tatsächlich geringer ist als die vom Mieter behaupteten 62.000 Euro, wird das Gericht notfalls eine Mindestschätzung durchführen. Das jedenfalls hat der Bundesgerichtshof dem Landgericht in seinem Urteil aufgetragen.
Lesen Sie auch:
BGH: Vorsicht bei eigenmächtiger Räumung nach Zwangsversteigerung
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
647
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
581
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
531
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
379
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
290
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
288
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
280
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
278
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
262
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
249
-
Immobilienverwalter des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026