Vermieter kann Wohnung zugunsten nahestehender Organisation kündigen
Hintergrund
Der Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf verlangt als Vermieter die Räumung einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Der Kirchenkreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Januar 2009 kündigte der Kirchenkreis das Mietverhältnis. Er stützte die Kündigung darauf, dass das gesamte Anwesen, einschließlich der betreffenden Wohnung, für die Unterbringung einer von der Diakonie Düsseldorf e.V. betriebenen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, und Lebensfragen benötigt werde. Die Diakonie Düsseldorf gehört ebenso wie der Evangelische Kirchenkreis zum Gesamtkomplex der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Der Mieter akzeptiert die Kündigung nicht. Er meint, der Evangelische Kirchenkreis könne sich nicht auf den Nutzungsbedarf der Diakonie berufen da diese eine rechtlich selbständige juristische Person sei.
Entscheidung
Die Kündigung war wirksam. Der Mieter muss die Wohnung räumen.
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter kann sich für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr „nahestehende“ juristische Person stützen, wenn diese öffentliche Aufgaben des Vermieters erfüllt.
Die Kündigung des Mietverhältnisses dient hier nicht nur der Verwirklichung fremder Interessen, sondern auch der Durchsetzung eigener Interessen des Evangelischen Kirchenkreises. Die Diakonie Düsseldorf e.V. erfüllt für die Düsseldorfer Kirchengemeinden diakonische Aufgaben, u.a. durch die Unterhaltung von Beratungsstellen. Es handelt sich daher bei ihr um eine dem Vermieter „nahestehende“ juristische Person, deren Tätigkeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch des Vermieters dient.
Dieser Umstand begründet ein eigenes berechtigtes Interesse des Evangelischen Kirchenkreises an der Beendigung des Mietverhältnisses.
(BGH, Urteil v. 9.5.2012, VIII ZR 238/11)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026