Betriebskostenabrechnung: Wer sich nicht rührt, muss zahlen
Hintergrund
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten um die Nachforderung von Betriebskosten.
Laut Mietvertrag sollen Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abgerechnet werden. Für die übrigen Betriebskostenarten ist eine Pauschale vereinbart.
In den Jahren 2005 und 2006 sandte der Vermieter dem Mieter die Betriebskostenabrechnungen für das jeweilige Vorjahr. Diese ergaben jeweils Nachzahlungen. Anders als im Mietvertrag vereinbart rechnete der Vermieter über alle Betriebskosten ab; auch über die, die mit der Pauschale abgegolten sein sollten. Der Mieter beanstandete die Abrechnungen jeweils innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt nicht. Erst im August 2008 wandte er ein, für die meisten Positionen sei eine Pauschale vereinbart. Er verweigert die Nachzahlung.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht.
Der Mieter kann nicht mehr einwenden, dass eine Pauschale vereinbart sei. Diesen Einwand hätte er innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist erheben müssen. Versäumt er diese Frist, ist die Einwendung nach § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB ausgeschlossen.
Der Einwendungsausschluss setzt nicht voraus, dass im Mietvertrag Vorauszahlungen auf Betriebskosten mit entsprechender Abrechnungspflicht überhaupt vereinbart sind. Das gilt auch, wenn - wie hier - für bestimmte Betriebskosten eine Pauschale vereinbart ist. Die aufeinander abgestimmten Ausschlussfristen für die Abrechnung des Vermieters (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) und die Einwendungen des Mieters (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) bezwecken, dass der Vermieter innerhalb einer absehbaren Zeit eine Abrechnung erteilt und Klarheit über die wechselseitig geltend gemachten Ansprüche erzielt wird
Diese Befriedungsfunktion wäre nicht gewährleistet, wenn Vermieter und Mieter nach Fristablauf noch darüber streiten könnten, ob der Vermieter bestimmte Betriebskosten wegen einer Pauschale zu Unrecht angesetzt hat.
(BGH, Urteil vom 12.1.2011, VIII ZR 148/10)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026