Betriebskostenabrechnung: Wer sich nicht rührt, muss zahlen
Hintergrund
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten um die Nachforderung von Betriebskosten.
Laut Mietvertrag sollen Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abgerechnet werden. Für die übrigen Betriebskostenarten ist eine Pauschale vereinbart.
In den Jahren 2005 und 2006 sandte der Vermieter dem Mieter die Betriebskostenabrechnungen für das jeweilige Vorjahr. Diese ergaben jeweils Nachzahlungen. Anders als im Mietvertrag vereinbart rechnete der Vermieter über alle Betriebskosten ab; auch über die, die mit der Pauschale abgegolten sein sollten. Der Mieter beanstandete die Abrechnungen jeweils innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt nicht. Erst im August 2008 wandte er ein, für die meisten Positionen sei eine Pauschale vereinbart. Er verweigert die Nachzahlung.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht.
Der Mieter kann nicht mehr einwenden, dass eine Pauschale vereinbart sei. Diesen Einwand hätte er innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist erheben müssen. Versäumt er diese Frist, ist die Einwendung nach § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB ausgeschlossen.
Der Einwendungsausschluss setzt nicht voraus, dass im Mietvertrag Vorauszahlungen auf Betriebskosten mit entsprechender Abrechnungspflicht überhaupt vereinbart sind. Das gilt auch, wenn - wie hier - für bestimmte Betriebskosten eine Pauschale vereinbart ist. Die aufeinander abgestimmten Ausschlussfristen für die Abrechnung des Vermieters (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) und die Einwendungen des Mieters (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) bezwecken, dass der Vermieter innerhalb einer absehbaren Zeit eine Abrechnung erteilt und Klarheit über die wechselseitig geltend gemachten Ansprüche erzielt wird
Diese Befriedungsfunktion wäre nicht gewährleistet, wenn Vermieter und Mieter nach Fristablauf noch darüber streiten könnten, ob der Vermieter bestimmte Betriebskosten wegen einer Pauschale zu Unrecht angesetzt hat.
(BGH, Urteil vom 12.1.2011, VIII ZR 148/10)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
17.07.2026
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026