Auch in Zweier-WEG gilt: Zahlungsanspruch nur mit Beschluss
Hintergrund: Wohnungseigentümer verlangt Erstattung an WEG
Der Eigentümer einer Wohnung in einer aus zwei Wohneinheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt vom Eigentümer der anderen Wohnung, der Gemeinschaft Kosten zu erstatten.
Die Parteien führen ein gemeinsames Hausgeld- und ein gemeinsames Instandhaltungskonto, auf das beide Zugriff haben. Der klagende Eigentümer hatte verschiedene Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Auftrag gegeben und Heizöl bestellt. Die Kosten, die er hierfür verauslagt hatte, entnahm er teilweise den gemeinschaftlichen Konten, teilweise zahlte er die Kosten selbst. Er verlangt nun vom Eigentümer der anderen Wohnung, die Hälfte der selbst gezahlten Kosten auf das gemeinschaftliche Instandhaltungskonto einzuzahlen.
Entscheidung: Kein Anspruch ohne Beschluss
Die Klage hat keinen Erfolg. Auch in einer WEG, die aus lediglich zwei Parteien besteht, sind die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes uneingeschränkt anzuwenden. Dies führt dazu, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht.
Zwar wird teilweise angenommen, dass bei einer Zweier-WEG ein Wohnungseigentümer, der in Vorlage getreten ist, vom anderen Wohnungseigentümer unmittelbar Erstattung seiner Aufwendungen für die Gemeinschaft verlangen kann. Ob dem zu folgen ist, kann aber offen bleiben, weil der klagende Eigentümer keine Zahlung an sich selbst, sondern an die Gemeinschaft verlangt.
Eine Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch ist nicht ersichtlich. Zahlungspflichten der einzelnen Eigentümer an die WEG setzen einen Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung oder einen Beschluss über eine Sonderumlage voraus. Derartige Beschlüsse sind hier nicht gefasst worden.
(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 19.4.2016, 2-13 S 204/13)
Lesen Sie zum umgekehrten Fall „Kostenerstattung durch die WEG“:
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
960
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
927
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
789
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
444
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
392
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
379
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
371
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
367
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
360
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
349
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026