1Die Wasserbehörden führen jeweils für den niedersächsischen Teil der Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein ein Verzeichnis, in dem
1. |
alle unter Anhang IV der Richtlinie 2000/60/EG fallenden Schutzgebiete in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie |
aufzuführen sind. 2Das Verzeichnis ist regelmäßig zu aktualisieren.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen