Zu den wesentlichen Veränderungen gehören die Veränderung des Mietpreises[1], die Erweiterung, Verringerung[2] oder Auswechslung des Mietgegenstands[3], der Wechsel oder die Aufnahme eines weiteren Mieters in das Vertragsverhältnis, wenn dies auf vertraglicher Regelung und nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften beruht[4], die Beschränkung der Kündigungsbefugnis, wenn hierdurch die Dauer des Mietverhältnisses auf längere Zeit als 1 Jahr erstreckt wird[5], und die der Mietdauer.[6]
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