Wird im Zusammenhang mit einer auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsklage die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung eingeklagt und ergeht hinsichtlich des Zahlungsanspruchs eine Sicherungsanordnung, gilt bei Nichterfüllung außerdem § 940a Abs. 3 ZPO.
Räumung durch einstweilige Verfügung
Danach kann der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung zur Räumung verurteilt werden, wenn er der Sicherungsanordnung nicht Folge leistet.
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