Kurzbeschreibung

Das Mietverhältnis ist beendet, der Mieter hat die Mietsache aber noch nicht (vollständig bzw. vereinbarungsgemäß) zurückgegeben. Mit diesem Schreiben macht der Vermieter eine Nutzungsentschädigung geltend.

Vorbemerkung

Eine Nutzungsentschädigung kann verlangt werden, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht zurückgibt. Der Vermieter hat in diesem Fall die Wahl, ob er die Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete inkl. Betriebskostenvorauszahlung oder einer Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete verlangt.

Nutzungsentschädigung, Geltendmachung wegen verspäteter Rückgabe

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Nutzungsentschädigung

Sehr geehrte/r ____________________,

das zwischen Ihnen und mir ursprünglich bestehende Mietverhältnis ist mit dem _______________ beendet worden. Entgegen der sich hieraus für Sie ergebenden Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Mietsache haben Sie dies bislang nicht erledigt.

Unabhängig davon, dass Sie zur Räumung und Herausgabe auch weiterhin verpflichtet bleiben, weise ich Sie darauf hin, dass Sie mir gegenüber seit Beendigung des Mietverhältnisses nach § 546a Abs. 1 BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wenigstens in Höhe der bisher geschuldeten Miete verpflichtet sind, bis die Wohnung vollständig geräumt und herausgegeben ist.

Ich fordere Sie aus diesem Grunde auf, diese Zahlungen unverzüglich zu leisten, sie sind wie die Miete monatlich im Voraus am jeweiligen 3. Werktag des Monats fällig.

Leisten Sie diese Zahlungen nicht fristgerecht und/oder unvollständig, müssen Sie mit ihrer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wegen der nicht fristgerechten Räumung und Herausgabe behalte ich mir ausdrücklich vor.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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