Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Mietfläche
Leitsatz (amtlich)
Beträgt die im Mietvertrag mit 126,45 qm ausgewiesene Wohnungsgröße tatsächlich lediglich 106 qm, so liegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Mietgebrauch im einzelnen Fall beeinträchtigt wird.
Orientierungssatz
Zitierung: Anschluss OLG Karlsruhe, 28. Dezember 2001, 17 U 176/00, NJW-RR 2002, 586.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1735573 |
ZMR 2003, 845 |
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