Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zum Rechtsentscheid in Mietsachen: Anforderungen an die Energieeinsparungserläuterung in der Mieterhöhungserklärung im Wohnblock

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Sache wird gemäß ZPO § 541 dem Oberlandesgericht Rostock vorgelegt mit der Bitte um Erlaß eines Rechtsentscheides zu folgenden Fragen:

1. Muß die Energieeinsparungserläuterung gemäß MHG § 3 Abs 3 S 2 (juris: MietHöReglG) (seit 1. September 2001: BGB § 559b Abs 1) in der Urkunde der Mieterhöhungserklärung enthalten bzw ihr beigefügt sein oder ist es ausreichend, wenn sie dem Mieter aufgrund vorausgegangener Ereignisse bekannt ist;

2. ist es ausreichend, wenn der Eigentümer mehrerer baugleicher Mehrfamilienhäuser (Wohnblocks), in denen gleichartige Modernisierungsarbeiten ausgeführt werden, die Energieeinsparungserläuterung für einen Gebäudekomplex erstellt oder muß die Energieeinsparung auch dann für den Wohnblock, in dem die Wohnung des Mieters liegt, getrennt ermittelt werden?

 

Orientierungssatz

Für die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung ist es ausreichend, wenn auf Unterlagen, die dem Mieter bereits vorliegen, verwiesen wird, ohne diese erneut beizufügen (entgegen KG Berlin, 17. August 2000, 8 RE-Miet 6159/00, WuM 2000, 535).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732586

WuM 2002, 27

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