Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Ausschluss nachträglicher Mietminderung bei vorbehaltloser Mietzahlung trotz Mängelkenntnis

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

§ 536b BGB n.F. ist wie der frühere § 539 BGB auf die Fälle nachträglicher Mängelkenntnis entsprechend anwendbar (hier: Keine Mietminderung bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Wohnraummiete). Die Revision wird zugelassen.

 

Orientierungssatz

Hat ein Wohnungsmieter trotz Kenntnis und Anzeige von einem Mangel (hier: Lärmbelästigung durch Nachbarmieter) die Miete weiter vorbehaltlos längere Zeit (hier: über zwei Jahre) gezahlt, ist er in entsprechender Anwendung des § 536b BGB in der Fassung vom 19. Juni 2001 für die Vergangenheit und die Zukunft mit einer Mietminderung ausgeschlossen.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 16.07.2003; Aktenzeichen VIII ZR 274/02)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739384

WuM 2002, 437

Anwaltinfo Mietrecht 2002, 10

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