Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Untervermietungserlaubnis nach Verlegung des Lebensmittelpunktes durch den Hauptmieter

 

Leitsatz (amtlich)

Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn für ihn die Wohnung weiterhin Lebensmittelpunkt ist (hier: verneint bei einem Aufenthalt von ein- bis zweimal die Woche).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736736

ZMR 2002, 49

IWR 2001, 66

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