Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietsicherheit: Kündigungsfrist für eine Mietbürgschaft
Leitsatz (amtlich)
Eine Mietbürgschaft kann vom Bürgen zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, zu dem der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich hätte kündigen können.
Orientierungssatz
Zitierung: Anschluß OLG Düsseldorf, 24. November 1998, 24 U 264/97, NJW 1999, 3128.
Fundstellen
Haufe-Index 1737076 |
NZM 2001, 1075 |
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