Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken aus den betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens.
Mitversichertes Nebenrisiko
Die Risiken aus dem betrieblichen Haus- und Grundbesitz sind im Rahmen einer gut ausgestalteten Betriebshaftpflichtversicherung als sog. betriebs- oder branchenübliche Nebenrisiken eingeschlossen, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht
- als Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten sowie aus der Überlassung derselben an Dritte sowie
- als Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten; falls überhaupt eine Bausummenbegrenzung eingebaut ist, sollte diese nicht unter 500.000 Mio EUR liegen,
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB;
- aus der vertraglichen Übernahme von Verkehrssicherungs-, insbesondere Reinigungs- und Streupflichten;
- (bei Bedarf) wegen Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten.
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