Möbelstücke müssen in einem gewissen Abstand zum Mauerwerk aufgestellt werden, sodass eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist.
Einbauschrank
Dies gilt insbesondere für den Einbau von Einbauschränken durch den Mieter.
Bildet sich infolge einer unzureichenden Belüftung Schimmel, so ist dies dem Mieter zuzurechnen. Zwar ist der Einbau des Schranks als solcher grundsätzlich vertragsgemäß. Dies gilt jedoch nur, wenn hierdurch keine Schäden an der Bausubstanz eintreten. Ebenso fällt dem Mieter ein Verschulden zur Last.
Fachmännischer Einbau erforderlich
Wer die Mietsache mit einer Einrichtung versieht, muss hiermit einen Fachmann beauftragen oder sich die für den fachgerechten Einbau erforderlichen Kenntnisse verschaffen.[1]
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