Überblick

Der Begriff des Familienangehörigen ist im Mietrecht unter Juristen umstritten und wird nicht einheitlich verwendet. Es gilt trotz gleichen Wortlauts rechtlich nicht immer das Gleiche. Im Mietrecht besteht insoweit Einigkeit, dass der familienrechtliche Begriff im BGB, dass dazu alle Personen gehören, die mit dem Vermieter verwandt oder verschwägert sind, für die Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht gilt. Begründet wird dies mit dem Schutzzweck dieser Vorschrift. Der Familienbegriff wird also enger ausgelegt.

Zugunsten des Mieters wird im Rahmen des Kündigungswiderspruchs nach § 574 BGB auf den o. g. umfassenden Familienbegriff abgestellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge