Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersuchen um Vorabentscheidung: Conseil d'Etat – Frankreich. Freier Kapitalverkehr – Ausländische Direktinvestitionen – Vorherige Genehmigung – Öffentliche Ordnung und Sicherheit. Freier Kapitalverkehr – Beschränkungen – System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen – Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind – Unbestimmtheit – Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit (EG-Vertrag, Artikel 73b und 73d Absatz 1 Buchstabe b [jetzt Artikel 56 EG und 58 Absatz 1 Buchstabe b EG])

 

Leitsatz (amtlich)

Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe b EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b EG), wonach Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG), der Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verbietet, nicht das Recht der Mitgliedstaaten berührt, Maßnahmen zu ergreifen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind, ist dahin auszulegen, daß er ein System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen nicht zuläßt, wonach die betroffenen Investitionen nur allgemein als Investitionen definiert werden, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu gefährden, so daß die Betroffenen nicht in der Lage sind, zu erkennen, unter welchen besonderen Umständen eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Bei einer solchen Unbestimmtheit ist für die einzelnen der Umfang ihrer Rechte und Pflichten aus Artikel 73b EG-Vertrag nicht erkennbar. Das fragliche System verstößt gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit. (vgl. Randnrn. 21-23 und Tenor)

 

Normenkette

EGVtr Art. 73b (jetzt Art. 56 EG), Art. 73d Abs. 1 Buchst. b (jetzt Art. 58 Abs. 1 Buchst. b EG)

 

Beteiligte

Eglise de scientologie und ScientologyInternationa

Association Église de scientologie de Paris

Scientology International Reserves Trust

Premier ministre

 

Tenor

Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe b EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b EG) ist dahin auszulegen, daß er ein System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen nicht zuläßt, wonach die betroffenen Investitionen nur allgemein als Investitionen definiert werden, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu gefährden, so daß die Betroffenen nicht in der Lage sind, zu erkennen, unter welchen besonderen Umständen eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

 

Tatbestand

In der Rechtssache C-54/99

betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vom französischen Conseil d'État in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

Association Église de scientologie de Paris,

Scientology International Reserves Trust

gegen

Premier ministre

vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe b EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b EG)

erläßt

DER GERICHTSHOF

unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, der Kammerpräsidenten J. C. Moitinho de Almeida, D. A. O. Edward und R. Schintgen sowie der Richter P. J. G. Kapteyn, C. Gulmann (Berichterstatter), J.-P. Puissochet, G. Hirsch, H. Ragnemalm, M. Wathelet und V. Skouris,

Generalanwalt: A. Saggio

Kanzler: R. Grass

unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen

  • der Association Église de scientologie de Paris und des Scientology International Reserves Trust, vertreten durch Rechtsanwälte E. Piwnica und J. Molinié, zugelassen beim Conseil d'État und bei der Cour de cassation,
  • der französischen Regierung, vertreten durch R. Abraham, Direktor für Rechtsfragen im Außenministerium, und S. Seam, Sekretär für Auswärtige Angelegenheiten in der Direktion für Rechtsfragen desselben Ministeriums, als Bevollmächtigte,
  • der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch M. Patakia, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte,

aufgrund des Sitzungsberichts,

nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der französischen Regierung, vertreten durch R. Abraham und S. Seam, der griechischen Regierung, vertreten durch F. Spathopoulos, Leiter der Rechtsabteilung des Wirtschaftsministeriums, als Bevollmächtigten, und der Kommission, vertreten durch M. Patakia, in der Sitzung vom 7. September 1999,

nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 21. Oktober 1999,

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

1 Der Conseil d'État hat mit Entscheidung vom 6. Januar 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 16. Februar 1999, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) eine Frage nach der Auslegung von Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe b EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2 Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit, den die Association Église de scientologie de Paris und der Scientology International Reserves Trust, ein nach britischem Recht errichteter Trust, gegen den französischen Premierminister wegen dessen stillschweigender Ablehnung ihres Antrags auf Aufhebung der Bestim...

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