I. Geschäftsordnung
Empfehlung:
D.1 |
Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen. |
II. Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand
1. Allgemeine Anforderungen
2. Ausschüsse des Aufsichtsrats
Grundsatz 14 |
Die Bildung von Ausschüssen fördert bei größeren Gesellschaften regelmäßig die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats. Ein Prüfungsausschuss ist einzurichten. |
Empfehlungen:
Empfehlungen:
3. Informationsversorgung
Empfehlung:
4. Sitzungen und Beschlussfassung
Empfehlungen:
D.6 |
Der Aufsichtsrat soll regelmäßig auch ohne den Vorstand tagen. |
III. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
Empfehlungen:
D.9 |
Der Aufsichtsrat oder der Prüf... |
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