Kurzbeschreibung

Vorlage zum Führen einer Beschluss-Sammlung einschließlich Beispielen.

Vorbemerkung

Gemäß § 24 Abs. 7 WEG ist eine Beschluss-Sammlung zu führen. In erster Linie ist es gemäß § 24 Abs. 8 WEG Aufgabe des Verwalters, diese Sammlung zu führen. Der Verwalter ist verpflichtet, die Beschlüsse sowie die Urteilsformeln wohnungseigentumsrechtlicher Verfahren unverzüglich in die Beschluss-Sammlung einzutragen – und zwar ihrem Wortlaut nach. Unverzüglich handelt der Verwalter dann, wenn er ohne schuldhaftes Zögern handelt. Soweit Beschlüsse auf einer abendlichen Eigentümerversammlung gefasst werden, dürften die entsprechenden Eintragungen auch noch am nächsten Morgen unverzüglich sein, nach Ablauf einer Woche ist dies jedenfalls nicht mehr der Fall. Die Urteilsformeln gerichtlicher Entscheidungen sollten möglichst am Tag der Zustellung eingetragen werden.

Beschluss-Sammlung (ausgefülltes Beispiel)

Lfd. Nr. Beschlusswortlaut

Versammlung

(Art/Ort/Datum/TOP) bzw.

Umlaufbeschluss

(Datum der Verkündung)

Gerichtsentscheidung

(Tenor/Gericht/Datum/Az./Parteien)

Vermerke

angenommen/abgelehnt, bestandskräftig, aufgehoben, gelöscht, bedeutungslos/rechtskräftig)

Eintragungsvermerk

(Name des Verwalters bzw. Versammlungsleiters, Datum, Unterschrift)
17 "Die vom Verwalter erstellte und vorgelegte Jahresabrechnung sowie die zugehörenden Jahreseinzelabrechnungen für die Wirtschaftsperiode 1.1.2006 bis 31.12.2006 wird genehmigt." ordentliche Eigentümerversammlung vom 12.3.2007 Schildergasse 101a, 50667 Köln zu TOP 4  

angenommen

angefochten mit Klage vom 23.3.2007 vor dem AG Köln, 235 C 345/07, zugestellt am 8.4.2007

Verwalter (Name)

13.3.2007 (Datum)

(Unterschrift)

Verwalter (Name)

8.4.2007 (Datum)

(Unterschrift)
18 "Die Wohnanlage wird mit einer Gegensprechanlage ausgestattet. In diesem Zusammenhang werden in die jeweiligen Sondereigentumseinheiten Sprechstellen eingebaut, die jeweils mit der zentralen Sprechstelle am Hauseingang verbunden werden. Vom Verwalter sind drei Vergleichsangebote einzuholen. Der Beirat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Verwalter den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Finanzierung erfolgt durch Erhebung einer Sonderumlage. Die Eigentümergemeinschaft beschließt daher die Erhebung einer Sonderumlage in einer Höhe von insgesamt _____ EUR. Die Verteilung dieser Sonderumlage auf die einzelnen Miteigentümer erfolgt nach Sondereigentumseinheiten. Die anteiligen Beträge sind zur Zahlung durch die einzelnen Wohnungseigentümer auf das gemeinschaftliche Girokonto am ________ fällig. Wohnungseigentümer, die dem Verwalter eine Einzugsermächtigung erteilt haben, haben am Fälligkeitstermin für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen."

ordentlichen Eigentümerversammlung vom 1.8.2007 Schildergasse 101a, 50667 Köln zu TOP 7

Alternative:

Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren gemäß § 23 Abs. 3 WEG; verkündet durch Aushang am schwarzen Brett vom 2.8.2007
 

angenommen

allstimmig angenommen

Verwalter (Name)

2.8.2007 (Datum)

(Unterschrift)

Verwalter (Name)

2.8.2007 (Datum)

(Unterschrift)
19-30 ... ... ... ... ...
31 zu lfd. Nr. 17  

AG Köln, Urteil v. 24.7.2007, 235 C 345/07 in Sachen W ./. WEG "...." zugestellt am 5.8.2007:

I. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 12.3.2007 zu TOP 4 wird für ungültig erklärt.

II. Die Kosten des Verfahrens werden den Beklagten auferlegt.

rechtskräftig

Alternative:

rechtshängig in II. Instanz

Verwalter (Name)

5.8.2007 (Datum)

(Unterschrift)

Verwalter (Name)

12.09.2007 (Datum)

(Unterschrift)

Verwalter (Name)

5.9.2007 (Datum)

(Unterschrift)

Beschluss-Sammlung (Blanko-Vorlage)

Lfd. Nr. Beschlusswortlaut

Versammlung

(Art/Ort/Datum/TOP) bzw.

Umlaufbeschluss

(Datum der Verkündung)

Gerichtsentscheidung

(Tenor/Gericht/Datum/Az./Parteien)

Vermerke

angenommen/abgelehnt, bestandskräftig, aufgehoben, gelöscht, bedeutungslos/rechtskräftig)

Eintragungsvermerk

(Name des Verwalters bzw. Versammlungsleiters, Datum, Unterschrift)
           
           
           
           

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