Baufertigstellungs-Versicherung

Schon während der Bauphase bestehen für den Bauherrn erhebliche Risiken, wenn durch eine mögliche Insolvenz des Bauträgers, Generalübernehmers oder Bauunternehmers die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet ist. Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherrn die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Preis zu. Während die Baufertigstellungs-Versicherung Deckungsschutz für die Zeit vom Baubeginn bis zur Abnahme gewährt, deckt die Baugewährleistungs-Versicherung die Zeit ab der Bauabnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen ab.

Verpflichtungen aus Gewährleistung

Verpflichtungen aus der Gewährleistung sind für Bauunternehmen von erheblicher Tragweite. Dafür müssen normalerweise Rückstellungen gebildet werden. Durch den Abschluss einer Baugewährleistungs-Versicherung werden dem Unternehmer Rückstellungen dafür erspart, was im Hinblick auf die Liquidität und die Wettbewerbssituation des Unternehmens von großer Bedeutung ist. Abgesichert werden Mängel, die nach Abnahme des Bauvorhabens erstmals auftreten. Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeitraum – maximal für fünf Jahre.

Aber auch der Bauherr profitiert von der Erstattungszusage des Versicherers über die berechtigten Nachbesserungskosten. Der Bauherr kann dadurch sicher sein, dass während der gesamten Gewährleistungsphase ausreichende Mittel für die Nachbesserungsarbeiten zur Verfügung stehen.

Direkter Anspruch des Bauherrn durch Zertifikat

Beim Abschluss der Versicherungen wird der direkte Anspruch des Bauherrn gegenüber dem Versicherer in einem Zertifikat dokumentiert. Das Bestehen einer Baugewährleistungs-Versicherung ist auch Voraussetzung für den Abschluss einer Baufertigstellungs-Versicherung.

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