Verfahrensgang

LG Stuttgart (Urteil vom 22.12.2004; Aktenzeichen 17 O 299/04)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 30.01.2008; Aktenzeichen I ZR 131/05)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG Stuttgart vom 22.12.2004 - AZ: 17 O 299/04 abgeändert:

a)Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin folgende Beträge zu zahlen:

(1) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 69.325,43 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 45.761,26 EUR seit 1.4.1998, aus weiteren 22.630,42 EUR seit 1.4.1999, aus weiteren 933,75 EUR seit 1.4.2000;

(2) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 19.520,49 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 10.894,35 EUR seit 1.4.1999, aus weiteren 8.622,30 EUR seit 1.4.2000, aus weiteren 3,83 EUR seit 1.4.2001;

(3) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 9.544,54 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 5.707,93 EUR seit 1.4.1999, aus weiteren 3.830,85 EUR seit 1.4.2000, aus weiteren 5,75 EUR seit 1.4.2001;

(4) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 100.250,27 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 48.026,61 EUR seit 1.4.2000, aus weiteren 40.083,05 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 12.140,63 EUR seit 1.4.2002;

(5) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 5.590,98 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 5.599,61 EUR seit 1.4.2000;

(6) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 23.591,01 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 16.491,08 EUR seit 1.4.2000, aus weiteren 5.953,36 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 1.146,57 EUR seit 1.4.2002;

(7) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 132.600,67 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 60.013,84 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 72.586,83 EUR seit 1.4.2002;

(8) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 258.238,51 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 88.860,29 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 169.378,21 EUR seit 1.4.2002;

(9) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 5.897,75 EUR zzgl. 7 % MWSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 5.897,75 EUR seit 1.4.2002;

(10) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 55.809,11 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 19.847,39 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 35.961,71 EUR seit 1.4.2002;

(11) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 2.676,61 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 2.676,61 EUR seit 1.4.2002;

(12) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 421,82 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 421,82 EUR seit 1.4.2000;

(13) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 153,39 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 153,39 EUR seit 1.4.2000;

(14) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 7.746,07 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.859,82 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 5.886,25 EUR seit 1.4.2002;

(15) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 211.953,81 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 109.107,45 EUR seit 1.4.2001, aus weiteren 102.846,36 EUR seit 1.4.2002;

(16) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 19,17 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 19,17 EUR seit 1.4.2002;

(17) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 153.629,15 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % über dem Basiszinssatz aus 153.629,15 EUR seit 1.4.2002;

(18) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 188.632,19 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 188.632,19 EUR seit 1.4.2002;

(19) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 163.622,34 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 163.622,34 EUR seit 1.4.2002;

(20) für das Gerät mit der Bezeichnung ... 4.371,55 EUR zzgl. 7 % MwSt. sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 4.371,55 EUR seit 1.4.2002.

b) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen,

a) wie viele Exemplare der Geräte des Typs ... und des Gerätetyps U. (...) sie seit 1.1.2001 bis 31.8.2001 jeweils importiert, veräußert oder in sonstiger Weise in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht hat;

b) wie viele Exemplare sämtlicher weiterer elektronisch betriebener Fotokopiergeräte oder Multifunktionsgeräte, mit denen von einem festen Vorlagenglas Kopien (Vervielfältigungsstücke von Werken) hergestellt werden können, sie seit Anbeginn - jeweils nach Gerätetypen und Kalenderjahren aufgeschlüsselt - bis 31.12.2001 importiert, veräußert oder in sonstiger Weise in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht hat, insb. des Geräts mit der Nr. ..., des Geräts mit der Bezeichnung ... sowie der mit Tintenstrahltechnik arbeitenden Geräte,

c) wie viele Vervielfältigungen mit den in b) genannten Geräten bei schnellster Kopiergeschwindigkeit ab der ersten Kopie pro Minute in Schwarz-weiß und/oder in Farbe hergestellt werden können;

d) für welche der unter b) genannten Geräte sie - aufgeschlüsselt nach Kalendermonaten und Anzahl der jeweiligen Geräte - eine Vergütung nach § 54a Abs. 1 ...

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