Leitsatz (amtlich)

1. Für die bestrittene Schutzfähigkeit einer CT-Klassenbibliothek als Computerprogramm (§ 69a Abs. 3 UrhG; hier: 48 Dateien) bedarf es im Verfügungsverfahren näherer Darlegung und Glaubhaftmachung im Einzelnen. Die Beschreibung der Programme (der GUI-Klassen) als „sehr komplex” und/oder die Vorlage der Quellcodes genügt nicht.

2. Für die Schutzfähigkeit der CT-Klassenbibliothek als Datenbankwerk (§ 4 UrhG) wäre Voraussetzung, dass die als Verletzungsfall bezeichneten 48 Dateien ein wesentlicher Teil einer als Datenbank geschützten Sammlung i.S.d. § 87a Abs. 1 UrhG darstellen. Soweit die Beschaffenheit einzelner Dateien, nicht aber deren (besondere) Sammlung in Rede steht, sind diese einzelnen (gesammelten) Dateien selbst über die Datenbank (§ 87a UrhG) nicht geschützt.

 

Normenkette

UrhG §§ 4, 69a, 87a

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Aktenzeichen 308 O 341/00)

 

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des LG Hamburg, Zivilkammer 8, vom 6.10.2000 abgeändert.

Die einstweilige Verfügung des LG vom 24.8.2000 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag in der Berufungsverhandlung gestellten Fassung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

und beschlossen:

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Berufungsverfahren auf 250.000 DM festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin wegen deren Nutzung einer sog. CT-Klassenbibliothek (CT = Ctoolkit) im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch.

Klassenbibliotheken dienen der Erstellung von Computeranwendungen. Es handelt sich um eine Mehrzahl von einzelnen Modulen – Klassen – mit regelmäßig benötigten Funktionen, auf die der Programmierer wie auf einen „Baukasten” zurückgreifen kann, ohne jeweils neu programmieren zu müssen. Dazu gehören auch sog. GUI-Klassen (GUI = Graphical User Interfaces), mit deren Funktionen graphische Benutzeroberflächen für die Internetanwendung generiert werden.

Die Antragsgegnerin veranstaltet Börsenspiele im Internet, und zwar u.a. – parallel zur aktuellen Saison – eine „Formel-1-Börse” und eine „Fußball-Bundesliga-Börse”. Dabei nutzt sie 48 Klassen aus einer noch näher zu beschreibenden CT-Klassenbibliothek (vgl. für zwei davon: Anlagen ASt A 1–2); hierin sieht die Antragstellerin ihre Rechte verletzt.

Mit dem angefochtenen Urteil hat das LG seine einstweilige Verfügung vom 24.8.2000 bestätigt, mit der der Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten worden ist,

die Klassen

ct4/component/CAnimation. class; ct4/component/CButton.class; ct4/component/CComponent$TooltipManager.class; ct4/component/CComponent.class; ct4/component/C1con.class; ct4/component/CLabel.class; ct4/component/CList.class; ct4/component/CPane.class; ct4/component/CProgressBar.class; ct4/component/CTextField$1.class; ct4/component/CTextField$FocusProcessor.class; ct4/component/CTextField$KeyProcessor.class; ct4/component/CTextField$MouseProcessor.class; ct4/component/CTextField.class; ct4/component/compound/CChoice$1.class; ct4/component/compound/CChoice.class; ct4/component/compound/CToggler.class; ct4/component/framework/CApplet.class; ct4/component/framework/COverlayPane.class; ct4/component/framework/CRootPane.class; ct4/component/render/CBlackFlag.class; ct4/component/render/CBlackLineBorder.class; ct4/component/render/CBoldBlackLineBorder.class; ct4/component/render/CBorder.class; ct4/component/render/CPopupContainer.class; ct4/component/render/CTooltipContainer.class; ct4/toolkit/CCharacterFilter.class; ct4/toolkit/CClassLoader.class; ct4/toolkit/CClock.class; ct4/toolkit/CClockWatcher.class; ct4/toolkit/CFileEvent.class; ct4/toolkit/CFileFetcher.class; ct4/toolkit/CFileListener.class; ct4/toolkit/CListEvent.class; ct4/toolkit/CListListener.class; ct4/toolkit/CListModel.class; ct4/toolkit/COneColumnModel.class; ct4/toolkit/CPropertyManager.class; ct4/toolkit/CProps.class; ct4/toolkit/CResourceBundle.class; ct4/toolkit/CServerConnection.class; ct4/toolkit/CServerEvent.class; ct4/toolkit/CServerListener.class; ct4/toolkit/CStringFilter.class; ct4/toolkit/CTextFieldEchoFilter.class; ct4/toolkit/CTextFieldInputFilter.class; ct4/toolkit/CToolkit.class; ct4/toolkit/CTupel.class;

der CT-Klassenbibliothek für ein Sportbörsenspiel im Internet zu nutzen.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Antragsgegnerin. Die Antragstellerin verteidigt das angefochtene Urteil mit der Maßgabe, dass die in der Berufungsverhandlung überreichten Quellcodes der in der Beschlussverfügung kumulativ aufgeführten Klassen zum Verbotsgegenstand gemacht werden.

Die für die Internet-Börsenspiele der Antragsgegnerin erforderliche Software wurde in der Vergangenheit von Unternehmungen geliefert, mit denen auch die Antragstellerin verbunden ist. Die Börsenspiele gehen zurück auf ein Projekt der Universität W./…, dort Prof. Dr. M.P. und Dipl. Stat. J.B.

Am 5.5.1998 schlossen die C. GmbH, eine Schwesterfirma der Antragstellerin, als Lieferantin und Prof. P...

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