Versichertes Interesse

Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls. Gegenstand der Schadensversicherung ist somit nicht die Sache als solche, sondern die wirtschaftliche Beziehung des Versicherungsnehmers zu dem versicherten Objekt (z. B. als Eigentümer).

Bezieht sich die Versicherung auf eine Sache, gilt der Betrag als Versicherungswert, den der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wiederbeschaffung oder die Wiederherstellung der versicherten Sache im neuwertigen Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwert, aufzuwenden hat.

Zeitwert

Ersatzwert ist daher der gemeine Wert oder Verkaufswert (Zeitwert) ohne Berücksichtigung eines persönlichen Liebhaberwerts. Statt des Zeitwerts ist häufig der Neuwert im Sinn des Wiederbeschaffungspreises von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand versichert. Entgangener Gewinn wird grundsätzlich nicht versichert. Einige Versicherungssparten sind aber speziell auf diesen Bereich ausgerichtet, z. B. die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

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