Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über

 

1.

die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,

 

2.

die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,

 

3.

den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten,

 

4.

das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz anzurufen, und

 

5.

die Erreichbarkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge