Kurzbeschreibung

Die Verwaltung hat den Wohnungseigentümern einer Mehrhausanlage einen Gesamtwirtschaftsplan sowie Einzelwirtschaftspläne für die kommende Wirtschaftsperiode vorgelegt. Über die sich auf Grundlage dieser Pläne ergebenden Vorschüsse soll ein Genehmigungsbeschluss gefasst werden.

Vorbemerkung

Regelt eine Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser einer Mehrhausanlage, muss dies bei der Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassung über eine Änderung der Kostenverteilung auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG.

Festsetzung der Hausgeldvorschüsse

TOP XX: Genehmigung des Wirtschaftsplans 2024

Beschluss der Gesamtgemeinschaft:

Die Eigentümer genehmigen die sich auf Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans 2024 insgesamt ergebenden Hausgeldvorschüsse sowie die sich auf Grundlage der Einzelwirtschaftspläne 2024 mit Druckdatum ______ hinsichtlich der Positionen Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausmeister und Verwaltervergütung ergebenden Hausgeldvorschüsse.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Beschluss der Untergemeinschaft Haus B:

Die Mitglieder der Untergemeinschaft Haus B genehmigen die sich auf Grundlage der Einzelwirtschaftspläne 2024 mit Druckdatum ____ hinsichtlich der Positionen Kleinreparaturen etc. Haus A ergebenden Hausgeldvorschüsse.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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