Grundsätzlich stellt sich für den Bereich des Wohnungseigentums im maßgeblichen Zusammenhang die Frage, wann ein finanzielles Unvermögen der Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzunehmen ist. Für den Bereich des Prozessrechts ist geklärt, dass die Eigentümergemeinschaft im Fall finanziellen Unvermögens prozesskostenhilfefähig ist.[1] Hiernach liegen die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können. Insoweit werden als wirtschaftlich Beteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer angesehen, was mit Blick auf das GEG ohnehin gilt.

Von wesentlicher Bedeutung ist nun, dass der Eigentümergemeinschaft Prozesskostenhilfe lediglich dann gewährt werden kann, wenn diese über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt und insoweit nachweist, dass

  • ihr kein Kredit gewährt wird und
  • keiner der Wohnungseigentümer in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu finanzieren.

Darauf, ob den einzelnen Wohnungseigentümern die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zumutbar ist, kommt es nicht an.[2]

Diese Maßstäbe dürften im Rahmen des § 102 GEG nicht zur Anwendung kommen, da bereits strukturelle Unterschiede bestehen. Die Prozesskostenhilfe stellt eine staatliche Leistung dar. Demgegenüber wird im Rahmen des Befreiungstatbestands des § 102 GEG keine Leistung gewährt, es wird lediglich eine bestimmte Leistung des Verpflichteten nicht gefordert. Abzustellen ist daher auf die Situation der Gemeinschaft als solcher, wobei wohl neben fehlenden finanziellen Mitteln durchaus auch das Kriterium fehlender Kreditwürdigkeit von maßgeblicher Bedeutung sein dürfte. Von vornherein ausgeschlossen ist nach § 102 Abs. 2 GEG auch für Wohnungseigentümergemeinschaften eine Befreiung von den Pflichten rund um den Energieausweis (§§ 79 ff. GEG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge