Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, empfehlenswert ist die Absicherung aber doch. Wärmepumpen können entweder über die Wohngebäudeversicherung oder durch eine eigenständige Police geschützt werden. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherer abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer darauf achten, die Wärmepumpe in den Versicherungsschutz einzuschließen. Bei bestehenden Verträgen sollte der Versicherungsvertrag erweitert und die Wärmepumpe in den Schutz miteingeschlossen werden.

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu zählen auch Heizungsanlagen. Die versicherten Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung.

Darüber hinaus können Wärmepumpen über eine eigenständige Police gegen weitere Schäden geschützt werden. Dazu zählen:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Brand,
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
  • Sturm, Hagel, Frost oder Eisgang sowie
  • Diebstahl.

Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Anlagen der Solarthermie und der oberflächennahen Geothermie.

Die Versicherung sollte vor allem die Reparaturkosten abdecken, wenn die Anlage durch bestimmte Ereignisse beschädigt oder zerstört wird. Dabei wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden.

  • Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert der versicherten Anlage. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, um die Anlage wieder in einen betriebsfertigen Zustand zu versetzen.
  • Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten höher als der Neuwert der Wärmepumpe sind. In diesem Fall entschädigt der Versicherer den Neuwert der Anlage. Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich Alter, Abnutzung und technischem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
 
Praxis-Tipp

Versicherungsumfang prüfen

Beim Abschluss der Versicherung sollte sorgfältig geprüft werden, dass die Versicherung bei den Reparaturkosten nicht nur die Kosten für die Reparatur im vereinbarten Rahmen, sondern auch die Aufräum- und Entsorgungskosten, die Feuerlöschkosten, Kosten für Gerüstaufstellung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder die Kosten für schadenbedingte Arbeiten am Haus übernimmt.

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