Die Jahresabrechnung muss (am besten am Anfang) darstellen:

  • den Ersteller,
  • das Erstellungsdatum,
  • den Abrechnungszeitraum,
  • das konkrete Bezugsobjekt.

Die Jahresabrechnung muss 2 Teile haben, nämlich Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen:

  • Die Gesamtabrechnung muss leicht verständlich, problemlos nachvollziehbar, geordnet und also "übersichtlich" sein.

    • Sie hat die Veränderungen des Gemeinschaftsvermögens auszuweisen, wie sie sich im Abrechnungszeitraum (Wirtschaftsjahr) ereignet haben.
    • Die Veränderungen sind als schlichte Einnahmen- und Ausgabenrechnung darzustellen.
    • In der Gesamtabrechnung dürfen nur tatsächlich erzielte Einnahmen und tatsächlich erfolgte Ausgaben gebucht werden. Ob Ausgaben zu Recht erfolgten, ist unerheblich.
    • In der Gesamtabrechnung müssen die Kostenarten am besten stark aufgegliedert werden.
  • Die Einzelabrechnungen müssen die jeweiligen Umlageschlüssel ausweisen und zeigen, ob auf einen Wohnungseigentümer ein Nachschuss oder ein Guthaben entfällt.

Allgemeines

Ist der Ersteller der Jahresabrechnung angegeben?
Ist das abgerechnete Wirtschaftsjahr angegeben?
Sind das Wirtschafts- und das Kalenderjahr identisch?
Betrifft die Jahresabrechnung die richtige Wohnungseigentumsanlage?
Ist der gesamte Abrechnungszeitraum erfasst?
Gibt es eine Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen für jedes Wohnungs- und Teileigentum?
Werden besondere Umlageschlüssel erläutert?
Liegen zum Abgleich der Wirtschaftsplan für den Abrechnungszeitraum und die Jahresabrechnung für das Vorjahr vor?
Sind sämtliche Angaben der Jahresabrechnung klar, verständlich und ohne weiteres nachvollziehbar?

Bestandteile

Prüfung, ob der Jahresabrechnung vor allem folgende Punkte zu entnehmen sind:

Sämtliche Einnahmen bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Gesamtabrechnung und Rechnungslegung des Verwalters):

  • das Hausgeld (auch das aus Vorjahren),
  • Mieten,
  • Pachteinnahmen,
  • Entgelte und sonstige Zahlungen (z. B. einer Versicherung),
  • Zinseinnahmen.

Sämtliche (gegebenenfalls unberechtigte) Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums:

  • Betriebs-, Verwaltungs- und Erhaltungskosten,
  • Schadensersatzleistungen,
  • Zahlungen aus Verträgen,
  • Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums,
  • Zinsausgaben.
Anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung (Einzelabrechnung), berechnet nach Soll-Zahlungen.

Heizkosten:

  • Ausgaben (z. B. für Einkauf),
  • Verteilung der Ausgaben auf die Wohnungseigentümer.
Steuerangaben
Wirtschaftsbericht (z. B. über das Hausgeldinkasso, Versicherungsfälle, Erhaltungsmaßnahmen – nicht zwingend).
Beachtet der Verwalter eventuelle Vorgaben der Wohnungseigentümer (Prüfpunkt entfällt in der Regel)?

Gesamtabrechnung

Sind alle tatsächlichen Einnahmen erfasst?
Sind alle tatsächlichen Ausgaben erfasst?

Einzelabrechnung

Sind alle tatsächlichen Einnahmen mit den richtigen Umlageschlüsseln umgelegt worden?
Sind alle tatsächlichen Ausgaben mit den richtigen Umlageschlüsseln umgelegt worden?
Enthält eine Einzelabrechnung – was unzulässig wäre – Schadensersatzansprüche gegen einen Wohnungseigentümer oder sonstige Ansprüche, die gesondert zu verfolgen wären?
Wird die Abrechnungsspitze als ein Betrag errechnet?

Heizkosten

Sind die Kosten in der Gesamtabrechnung benannt?
Sind die verbrauchten Heizkosten nach den richtigen Umlageschlüsseln in den Einzelabrechnungen umgelegt worden?
Sind die nicht verbrauchten Heizkosten nach den richtigen Umlageschlüsseln in den Einzelabrechnungen umgelegt worden?

Steuerangaben

Sind die Angaben für die Steuer richtig?
Sind die Angaben für die Steuer vollständig?

Summen, Salden und Abrechnungspositionen

Stimmen die in Gesamt- und Einzelabrechnung angegebenen Summen und Salden der Höhe nach überein?
Schließen die als Anfangsbestände angegebenen Summen und Salden an die Vorabrechnung an?
Sind die ermittelten Summen und Salden rechnerisch schlüssig?

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge