Zu den im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einzuhaltenden Standards gibt es keine abschließenden Übersichten oder Zusammenstellungen. Neben den allgemeinen Grundsätzen zu den Verkehrssicherungspflichten hängen diese in hohem Maße von den baulichen und technischen Gegebenheiten einer Immobilie ab. Auch sind jeweils eintretende besondere Situationen zu beachten. Im Regelfall betrifft die Pflicht zur Verkehrssicherung Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum. Auch können an die Immobilie angrenzende öffentliche Räume von Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffen sein.

Aus technischer Sicht können bei den Verkehrssicherungspflichten ständige, temporäre und situationsbedingte Maßnahmen unterschieden werden:[1]

Ständige Verkehrssicherungspflichten

  • Parkplätze und Stellplätze im Außenbereich

    Ordnungsgemäße Fahrbeläge, Vermeidung von gefährdenden Stoffen (z. B. Glassplitter), Vermeidung von Barrieren durch lagernde Gegenstände, ausreichende Beleuchtung

  • Außenanlagen und Grundstückseinfriedungen

    Vermeidung von Gefahren durch Stacheln (Stacheldraht, Rosenhecken) oder giftige Sträucher (Aufenthalt von Kindern), bei Bäumen Vermeidung herabfallender Äste oder Zweige

  • Kinderspielplätze

    Betriebssicherheit, Verletzungsgefahren, Entfernung von Verunreinigungen, regelmäßige Inspektionen Standsicherheit

  • Gehwege im Außen- und Innenbereich

    Gereinigter und rutschsicherer Zustand, Vermeidung von Stolperschwellen, Vermeidung von Barrieren durch lagernde Gegenstände, ausreichende Beleuchtung

  • Außenbauteile am Gebäude

    Intakte Absturzsicherungen an Balkonen und Terrassen, intakte Dachbauteile (u. a. Vermeidung herabfallender Dachpfannen oder sonstiger Gegenstände auf dem Dach)

  • Eingangsbereiche und Flure

    Rutschsichere Beläge, ausreichende Beleuchtung, Vermeidung von Stolperquellen (z. B. lose Trittstufen, Bruch Trittstufen, Fehlstellen), ausreichende Befestigung von Absturzsicherungen

  • Technische Anlagen

    Regelmäßige Wartungen/Inspektionen technischer Anlagen (z. B. Rolltore Tiefgaragen, Aufzüge, Treppenliste, Blitzschutz- und Brandschutzeinrichtungen)

Temporäre Verkehrssicherungspflichten

  • Räum-, Streu- und Salzdienst im Winter
  • Beseitigung von Obst und Laub auf Geh- und Fahrflächen sowie auf Spielplätzen (insbesondere Sommer und Herbst)
  • Schneeräumdienste am Dach bei Gefahr (z. B. Überschreitung zulässiger Schneelasten)

Situationsbezogene Verkehrssicherungspflichten

  • Absperrungen im Bedarfsfall auch an angrenzenden Straßen und Wegen bei Baumaßnahmen im Außenbereich
  • Kontrolle und ggf. Instandsetzung aller Außenbereiche nach Unwetter, Sturm oder Hagel
  • Hinweisschilder auf mögliche Gefahrenquellen bei ausstehenden sicherheitsrelevanten Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen (z. B. manuelles Verschließen von Brandschutztüren)
  • Hinweise auf Gefährdungen durch laufende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen (z. B. frische Anstriche Treppenhäuser, Flure oder Treppengeländer)
[1] Erstellt von Dipl.-Ing. (FH) Josef Egle, Traunstein.

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