Die Steuervergünstigung wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Wer MeinElster nutzt, muss die "Anlage Energetische Maßnahmen" auswählen:

In dieser Anlage können alle erforderlichen Angaben zur der Förderung nach § 35c EStG gemacht werden. Die erforderlichen Belege, wie z. B. die Unternehmererklärung, kann bequem mit der Steuererklärung elektronisch versandt werden.

 

Frist

Der Antrag auf die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann bis zur Unanfechtbarkeit des betreffenden Einkommensteuerbescheids gestellt werden bzw. solange eine Änderung nach den Vorschriften der AO (z. B. § 164 Abs. 2 AO) oder des EStG möglich ist.

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