Die für gerichtliche Auseinandersetzungen notwendigen Messgutachten übernehmen auf Antrag und gegen Kostenrechnung die Landesämter für Umweltschutz, die technischen Überwachungsvereine oder die Landesgewerbeanstalten. Das kostet zwar Geld, ist aber eine lohnende Investition, weil im Streitfall aussagekräftiges Beweismaterial vorgelegt werden kann.

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