Allgemeine vermögensrechtliche Streitigkeiten können auch bei Nachbarkonflikten eine Rolle spielen, wenn es etwa um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht. Was das betrifft, so ist hierzu lediglich im Saarland eine obligatorische Streitschlichtung – und zwar für Ansprüche bis zu einem Streitwert von höchstens 600 EUR – landesgesetzlich vorgeschrieben. Alle anderen Bundesländer haben entweder von Anfang an auf eine derartige Regelung verzichtet oder aber ihre diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen im Laufe der Zeit wieder aufgehoben. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten gemäß § 15a Abs. 2 Nr. 5 EGZPO eine gesetzliche Umgehung durch das Mahnverfahren möglich ist, bei dem das Erfordernis einer obligatorischen Streitschlichtung entfällt.

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