Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 10.02.2010; Aktenzeichen 12 O 14/10)

LG Saarbrücken (Urteil vom 27.01.2010; Aktenzeichen 12 O 4/10)

 

Tenor

Unter Abänderung der Urteile des LG Saarbrücken vom 27.1.2010 und 10.2.2010 werden die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Verfügungskläger verlangt von den Verfügungsbeklagten eine presserechtliche Gegendarstellung gem. § 10 SMG.

Der Verfügungskläger ist Staatssekretär im saarländischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr. Der Verfügungsbeklagte ist Leiter der Regionalredaktion der Tageszeitung B. S.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Presseveröffentlichungen zum Einsatz sog. Harvester im Bereich der Forsttechnik. In der Ausgabe Nr. 19/2009 der Zeitschrift H.-Z. vom 8.5.2009 erschien ein Artikel in der Rubrik "Lesermeinung" mit der Überschrift "Grünen-Politiker führt Wahlkampf mit unfairen Mitteln". Er bezog sich auf eine Sendung im Saarländischen Rundfunk vom 24.4.2009 zum Thema "Verwüstung des Waldes" und trug den Untertitel: "Forstunternehmer wehren sich gegen Vorwürfe von Förster und Grünen-Funktionär K. B. im Saar-Fernsehen" (Bl. 46 d.A.). In dem Artikel hieß es u.a.:

"Noch dreister wurde es, als K. B. (Förster und stellv. Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Saarland) behauptete, dass ein Harvester tiefe Fahrspuren auf der Rückegasse hinterlasse und nicht mit naturnaher Waldwirtschaft in Einklang zu bringen sei.

[...]

Herr B. verbreitet wissentlich die Unwahrheit und versucht mit durchsichtigen Methoden, durch die 'angebliche Waldzerstörung' Wahlkampf zu führen [...]"

Am 18.5.2009 richtete der Verfügungskläger daraufhin einen Leserbrief an die Zeitschrift "H.-Z.". Darin schrieb er (Bl. 9 d.A.):

"In der Ausgabe 12/01 der Zeitschrift Harvest Magazin wird der Harvestereinsatz wie folgt beschrieben:

'Wie ein leichtfüßiger Saurier frisst sich der Harvester lärmend mit ungeheuerem Appetit durch den Wald. Alle 32 Sekunden wird ein Baum gefällt. Alles elektronisch gesteuert aus der schallisolierten, schlagsicheren Führerkabine. Dort sitzt G. W. bei säuselnder Popmusik und bewegt sein Hightech-Ungetüm durch unwegsames Gelände mit nur leichtem Druck auf die beiden Joysticks.'

Und auch der Euroopaweit in Sachen naturnahe Waldwirtschaft wohl renommierteste Waldbauprofessor Prof. Dr. D. M. kommt 1991 zu einem ähnlichen Urteil, wenn er den Einsatz der Maschine beschreibt:

'Die unheilvolle Verbindung von Technik und Destruktivität wirkt sich nicht nur beim Menschengeschlecht selbst aus, sondern auch auf seine Mitwelt und ganz besonders auf die Waldlandschaft. Im Prinzip gibt es keinen Unterschied zwischen einer während des Krieges gefallenen Nation und einem gefallenen Wald. Beide wurden durch Ideologien geleitet und in einem kybernetischen Prozess vernichtet - mit Hilfe der verleiteten Personen bzw. der Maschinen. Dabei führt der Pilot des Bombers und der Pilot des Vernichtungsprozessors im Wald kaum bewusst, gefühllos, die Befehle zum Massenmord aus.'

Eine Literaturrecherche ergab in diesem Zusammenhang folgendes. Der Name Harvester wurde bezeichnender Weise im Zusammenhang mit Kriegsschiffen im 2. Weltkrieg gebraucht. So war die HMS Harvester (H19) ein Zerstörer der H-Klasse der britischen Royal Navy. [...]

Naturnahe Waldpflegemaßnahmen im Gemeindewald K. vor einiger Zeit, jüngste Maßnahmen im Gemeindewald N., im Staatswald bei V., Sch. und anderswo zeigen das gemeinsame Ergebnis der Einsatzziele der Harvester und zwar 'Beute machen' und Zerstörung. Auf der einen Seite gegnerische Schiffe, auf der anderen Seite Wälder und ihre Böden [...]"

Am 22.12.2009 veröffentlichte die B. S. einen Bericht (Bl. 8 d.A.) unter der Überschrift

"Staatssekretär nennt Holzfäller Massenmörder".

Auf der Abbildung eines Waldarbeiters beim Fällen eines Baumes war folgender Text abgedruckt:

"Forstarbeiter in Aktion: B. verglich ihre Arbeit mit der von Massenmördern"

Im Text hieß es:

"In einem Beitrag für die Forst-Fachzeitschrift 'H.-Z.' hat der Grünen-Vize die Waldarbeiter mit Massenmördern verglichen.

B. in der Zeitschrift: "Im Prinzip gibt es keinen Unterschied zwischen einer während des Krieges gefallenen Nation und einem gefallenen Wald." Weiter schreibt er: "Dabei führen der Pilot des Bombers und der Pilot des Vernichtungsprozesses im Wald ... die Befehle zum Massenmord aus." WORTE WIE PEITSCHENHIEBE!"

In der Ausgabe vom 22.12.2009 hieß es im Impressum der B. S.:

"B. S.: Chef der Regionalredaktion: F. R., R. S. (StV.) [...]

ViSdP: B.-Bundesausgabe [...]: J. Q. [...]. BILD-SAARLAND: R. S."

In der Ausgabe vom 29.12.2009 ist im Impressum unter "ViSdP" der Verfügungsbeklagte aufgeführt.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 23.12.2009 (Bl. 10 d.A.) forderte der Verfügungskläger die A. S. AG zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf. Unter dem 29.12.2009 (Bl. 14 d.A.) erinnerte er nochmals hieran und setzte eine Frist ...

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