Jeder Betrieb ist Pflichtmitglied in einer branchenorientierten Berufsgenossenschaft (BG). Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist die Unternehmerhaftung auf die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen. Hintergrund ist der Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- bzw. Berufsunfällen.

Darüber hinaus kann sich der Unternehmer selbst als freiwilliges Mitglied gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten bei der zuständigen BG versichern. Es besteht auch die Möglichkeit, für sich sowie die Angestellten über eine Gruppenunfallversicherung zu vergünstigten Konditionen speziellen Invaliditätsschutz mit weltweiter Deckung bei einem Versicherer zu erhalten.

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