Die Rechtsschutzversicherung (im Zusammenhang mit dem Verwaltungsunternehmen auch Firmen-, Gewerbe- oder Unternehmensrechtsschutzversicherung genannt), dient der Absicherung des finanziellen Risikos bei Rechtsstreitigkeiten. Die Versicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Rechtsstreit, der im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wird, entstehen.
Der Firmenrechtsschutz ist individuell anpassbar und kann aus verschiedenen Modulen zusammengesetzt werden:
- Arbeitsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Immobilienrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Strafrechtsschutz – ausgenommen sind vorsätzlich begangene Straftaten
Nicht abgesichert sind z. B. die Kosten für die Verteidigung wegen vorsätzlich begangener Straftaten und Kosten der Abwehr gesetzlicher Schadensersatzansprüche.
Absicherung | Leistungen |
Kosten des Rechtsstreits |
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