Ein Unternehmen haftet für Schäden, die dieses selbst zu verantworten hat, unbegrenzt. Eine Limitierung der Haftung ist nicht möglich. Im Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die reine Vermögensschäden Dritter abdeckt, versichert die Betriebshaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie deren finanzielle Folgeschäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Mitarbeiter an Dritten oder deren Eigentum verursachen. In Anbetracht der unbegrenzten Haftung sind ausreichende Deckungssummen zu wählen, die betriebsspezifisch festzulegen sind.

 
Absicherung Leistungen
  • Personenschäden
  • Sach- und Vermögensfolgeschäden
  • ungerechtfertigte Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

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