Um hohe Prämien zu vermeiden, ist es mittlerweile üblich, den Versicherungsvertrag mit einem Selbstbehalt abzuschließen. Je höher der vereinbarte Selbsthalt ist, umso geringer ist die Versicherungsprämie. Tritt ein Schaden im Gemeinschaftseigentum auf, wird dieser bis zur Höhe des Selbstbehalts von der Versicherung reguliert und der verbleibende Rest (der Betrag des Selbstbehalts) unter den Wohnungseigentümern gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder einem hiervon abweichend vereinbarten oder beschlossenen Verteilerschlüssel gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG verteilt.[1] In der Praxis wird hiervon häufig Gebrauch gemacht und dies ist bei Versicherungsabschluss individuell zu vereinbaren.[2]

[2] VGB 2022 – Wert 1914 "Gleitender Neuwert Plus" A 9.

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