Verfahrensgang

AG Bergisch Gladbach (Aktenzeichen HE4xx2-2)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 26.09.2015 wird die am 21.09.2015 erlassene Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des AG - Grundbuchamts - Bergisch Gladbach vom 18.09.2015 - HE-4xx2-2 - aufgehoben.

 

Gründe

I. Die Beteiligte errichtet auf dem Grundstück Gemarkung I, Flur 1, Flurstück xxx3 eine aus mehreren Gebäuden bestehende Wohnanlage, die nach vollständiger Umsetzung aller Maßnahmen aus drei so genannten "B", zwei so genannten "Terrassenhäusern", einem "Seniorenforum" sowie einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen soll. Am 08.11.2013 errichtete sie eine erste vorläufige Teilungserklärung (UR-Nr. xxx1/2013 der Notarin X in H, Bl. 19 ff. d. BA I Bl. 4357), in der aufgrund der vorliegenden Pläne zunächst Sondereigentum an den Wohnungen der drei B und des Terrassenhauses 1 sowie an den Tiefgaragenstellplätzen begründet werden sollte. Zudem wurde für die noch nicht hinreichend detailliert geplanten weitern Gebäude ein 11.483/100.000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen Räumen des Terrassenhaus 2, sowie ein 42.561/100.000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen Räumen des Seniorenforums gebildet. In den §§ 2 und 3 der Teilungserklärung wurde das Gesamtkonzept der Anlage einschließlich der geplanten abschnittsweisen Errichtung und Aufteilung der Gebäude dargestellt. In § 3 Nr. 5 S. 1 der Urkunde ist bestimmt:

"Zur Durchführung der Gesamtmaßnahme muss jeder Käufer einer Einheit in den Gebäuden B 1, 2 und 3 sowie Terrassenhaus 1 den Bauträger bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich oder zweckdienlich sind, auch im Namen der Käufer abzugeben."

In der Folgezeit wurde die vorläufige Teilungserklärung vom 08.11.2013 mehrfach geändert und ergänzt: Zunächst wurden am 10.12.2013 (UR-Nr. xxx8/13 der Notarin X in H) die Pläne zum Terrassenhaus 1 ausgetauscht. Sodann beantragte die Beteiligte nach Vorliegen der erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Urkunde vom 28.03.2014 (UR-Nr. xxx8/13 der Notarin X in H, Bl. 147 ff. d. BA I Bl. 4457) die Anlegung von Wohnungsgrundbüchern für die einzelnen Wohnungen der drei B sowie die Anlegung eines jeweils einheitlichen Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchblattes für die weiteren Einheiten Terrassenhäuser, Seniorenforum und Tiefgararge. Nachdem in der Folge einerseits das Grundbuchamt das Fehlen der auch insoweit nach §§ 7 Abs. 4 Nr. 2, 3 Abs. 2 WEG erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen beanstandet hatte (Verfügung vom 23.05.2014, Bl. 207 f. d. BA I Bl. 4457) und andererseits die Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Tiefgarage erteilt worden war, ergänzte die Beteiligte die Teilungserklärung mit Urkunde vom 02.06.2014 erneut (UR-Nr. xx3/14 der Notarin X in H, Bl. 147 ff. d.A.). Es wurde Teileigentum an insgesamt 56 Tiefgaragenstellplätzen begründet, dabei wurde einer dieser Stellplätze (nämlich der im vorliegenden Verfahren betroffene Stellplatz Nr. 55) mit dem rechnerischen 73.176/100.000 Miteigentumsanteil für die Terrassenhäuser und das Seniorenforum verbunden. Nachdem die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten mit Eigenurkunde vom 18.06.2014 (Bl. 230 f. d. BA I Bl. 4457) weiteren Beanstandungen des Grundbuchamtes Rechnung getragen hatte, legte dieses schließlich Wohnungsgrundbücher für die einzelnen Wohnungen der B (I Bl. 4401 - 4416) sowie Teileigentumsgrundbücher für die Tiefgaragenstellplätze (I Bl. 4417 - 4472) an. Dabei wurde jeweils auf die Bewilligungen vom 08.11.2013, 10.12.2013, 28.03.2014, 02.06.2014 sowie auf die Eigenurkunde der Notarin vom 18.06.2014 Bezug genommen.

Mit Urkunde vom 03.12.2014 (UR-Nr. 1231/14 der Notarin X in H, Bl. 4 ff. d.A.) erklärte die Beteiligte unter Bezugnahme auf die vorläufige Teilungserklärung vom 08.11.2013 und deren o.g. Ergänzungen die weitere Aufteilung des nach der vorläufigen Teilungserklärung auf das Terrassenhaus 1 entfallenden 19.057/100.000-Miteigentumsanteilsin in weitere 14 Wohnungseigentumseinheiten.

Schon zuvor hatte die Beteiligte mit der Veräußerung der Wohnungen in den B und der Tiefgaragenstellplätze begonnen. Zwischenzeitlich sind sämtliche Wohnungen in den B verkauft; namentlich sind dies in der B 1 die Erdgeschosswohnung (Bl. 4401), die Wohnungen im 1. OG (Bl. 4402 und Bl. 4403) und die Dachgeschosswohnung (Bl. 4404), in der B 2 die Erdgeschosswohnungen (Bl. 4405 und 4406), die Wohnungen im 1. OG (Bl. 4407 und 4408) und im Dachgeschoss (Bl. 4409 und 4410) sowie in der B 3 die Erdgeschosswohnungen (Bl. 4411 und 4412), die Wohnungen im 1. OG (Bl. 4413 und 4414) und die Dachgeschosswohnungen (Bl. 4415 und 4416). Von den Tiefgaragenstellplätzen sind die Nrn. 9 (Bl. 4425), 10 (Bl. 4426), 11 (Bl. 4427), 12 (Bl. 4428), 14 (Bl. 4430), 17 (Bl. 4433), 19 (Bl. 4435), 20 (Bl. 4436), 21 (Bl. 4437), 22, (Bl. 4438), 23 (Bl. 4439), 24 (Bl. 4440), 26 (Bl. 4442), 27 (Bl. 4443), 28 (Bl. 4444), 30 (Bl. 4446), 31 (Bl. 4447), 34 (Bl. 4450), 36 (Bl. 44...

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