Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die Einzelreparatur 120 EUR und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters (auf den Wänden oder außerhalb der Wände verlegte Installationen) ausgesetzt sind.

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