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An das | |
Amtsgericht | |
[Bei Verwendung durch RA/RAin:]
nur per beA
Klage |
des/der Herrn/Frau | |
– Kläger/in – |
gegen |
Herrn/Frau | |
– Beklagte/r – |
wegen Mietforderungen.
Hiermit erhebe ich Klage gegen den/die Beklagte/n mit folgenden Anträgen:
- Die/der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin _______________ EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. hieraus seit dem _______________ sowie vergebliche Mahnkosten in Höhe von _______________ EUR zu bezahlen.
- Die/der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der
Erlass eines Versäumnisurteils |
gegen die/den Beklagten beantragt.
Ferner wird bereits an dieser Stelle die
Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung |
beantragt.
Zur
Begründung |
der vorstehenden Anträge wird wie folgt vorgetragen:
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits verbindet ein Wohnraummietvertrag vom ____________ über die Wohnung in ______________, bestehend aus ____________. Das Mietverhältnis der Parteien begann am ___________, es besteht seither ungekündigt fort. Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen ist die Miete monatlich im Voraus spätestens am jeweiligen 3. Werktag zur Zahlung an den Vermieter – den Kläger/die Klägerin – zu entrichten.
Beweis: | Mietvertrag vom _______________ als Anlage K1 |
Derzeit beläuft sich die von dem Beklagten/von der Beklagten geschuldete Miete auf _______________ EUR, bestehend aus einer Kaltmiete in Höhe von _______________ EUR, der Miete für den Stellplatz in Höhe von _______________ EUR sowie einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von _______________ EUR.
Beweis: | Mietvertrag vom _______________ als Anlage K1 ggf. Mieterhöhungsvereinbarung / Zustimmung des Beklagten/der Beklagten zur Mieterhöhung / Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vom _______________ als Anlage K2 |
Entgegen der mietvertraglichen Vereinbarungen hat der/die Beklagte zu den nachstehend genannten Zeitpunkten nur eine geminderte Miete in Höhe von _______________ EUR bezahlt:
Insgesamt wurde damit von der Beklagten/von dem Beklagten ein Gesamtbetrag in Höhe von _______________ EUR einbehalten.
Die/der Beklagte meint, er/sie hätte nur eine um _______________ % geminderte Miete zu zahlen, er/sie beruft sich dabei auf folgende angebliche Mängel des Mietobjekts, mit welchen eine entsprechende Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch einhergehe.
Beweis: | Schreiben des/der Beklagten vom _______________ als Anlage K3 |
Tatsächlich bestehen die genannten Mängel nicht / bestehen die genannten Mängel zwar, jedoch geht mit diesen keinerlei Beeinträchtigung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch einher, so dass keine Minderung der Miete eintritt (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB) / bestehen die genannten Mängel zwar, sind aber alleine und ausschließlich durch den/die Beklagte selbst verursacht, was eine Minderung der Miete wegen dieser Mängel ausschließt / hat der/die Beklagte die genannten Mängel erstmals mit Schreiben vom _______________ angezeigt, weshalb er/sie vor diesem Zeitpunkt mit der Geltendmachung einer Mietminderung ausgeschlossen ist (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB) / waren den/der Beklagten die nun gerügten Mängel bereits bei Vertragsschluss bekannt, weshalb die Miete nicht gemindert ist (§ 536b Satz 1 BGB), nachdem der/die Beklagte sich entsprechende Minderungsrechte wegen dieser Mängel nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
Im Einzelnen:
Beweis: | Vorlage entsprechender Nachweise als Anlage K4 |
Die vorliegende Klage ist deshalb nun geboten.
Durch die vorgenannte Zahlungsaufforderung sind dem Kläger/der Klägerin durch den/die Beklagte/n unter Verzugsgesichtspunkten zu erstattende Mahnkosten in Höhe von _______________ EUR entstanden.
Beweis: | Nachweise der Mahnkosten als Anlage K5 |
Diese Mahnkosten werden als Nebenforderungen geltend gemacht.
Der mit der Klage nun geltend gemachte Mietzahlungsanspruch des Klägers/der Klägerin ergibt sich aus §§ 535 Abs. 2, 556 Abs. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit den mietvertraglichen Vereinbarungen der Parteien.
Der geltend gemachte Anspruch auf Verzinsung ergibt sich aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Der/die Beklagte ist somit antragsgemäß zu verurteilen.
Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag und/oder weitere Beweisantritte des Klägers/der Klägerin für erforderlich erachten, wird um die frühzeitige Erteilung entsprechender richterlicher Hinweise gebeten.
(Unterschrift des Klägers/der Klägerin) |
[Im Fall der Nutzung des Musters durch Rechtsanwälte:]
elektronisch signiert
__________________
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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