An das  
Amtsgericht  
   

[Bei Verwendung durch RA/RAin:]

nur per beA

  Klage  
des/der Herrn/Frau  
   
  – Kläger/in –
gegen    
Herrn/Frau  
   
  – Beklagte/r –

wegen Mietforderungen.

Hiermit erhebe ich Klage gegen den/die Beklagte/n mit folgenden Anträgen:

  1. Die/der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin _______________ EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. hieraus seit dem _______________ sowie vergebliche Mahnkosten in Höhe von _______________ EUR zu bezahlen.
  2. Die/der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird der

  Erlass eines Versäumnisurteils  

gegen die/den Beklagten beantragt.

Ferner wird bereits an dieser Stelle die

  Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung  

beantragt.

Zur

  Begründung  

der vorstehenden Anträge wird wie folgt vorgetragen:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits verbindet ein Wohnraummietvertrag vom ____________ über die Wohnung in ______________, bestehend aus ____________. Das Mietverhältnis der Parteien begann am ___________, es besteht seither ungekündigt fort. Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen ist die Miete monatlich im Voraus spätestens am jeweiligen 3. Werktag zur Zahlung an den Vermieter – den Kläger/die Klägerin – zu entrichten.

Beweis: Mietvertrag vom _______________ als Anlage K1

Derzeit beläuft sich die von dem Beklagten/von der Beklagten geschuldete Miete auf _______________ EUR, bestehend aus einer Kaltmiete in Höhe von _______________ EUR, der Miete für den Stellplatz in Höhe von _______________ EUR sowie einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von _______________ EUR.

Beweis:

Mietvertrag vom _______________ als Anlage K1

ggf. Mieterhöhungsvereinbarung / Zustimmung des Beklagten/der Beklagten zur Mieterhöhung / Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vom _______________ als Anlage K2

Entgegen der mietvertraglichen Vereinbarungen hat der/die Beklagte zu den nachstehend genannten Zeitpunkten nur eine geminderte Miete in Höhe von _______________ EUR bezahlt:

Insgesamt wurde damit von der Beklagten/von dem Beklagten ein Gesamtbetrag in Höhe von _______________ EUR einbehalten.

Die/der Beklagte meint, er/sie hätte nur eine um _______________ % geminderte Miete zu zahlen, er/sie beruft sich dabei auf folgende angebliche Mängel des Mietobjekts, mit welchen eine entsprechende Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch einhergehe.

Beweis: Schreiben des/der Beklagten vom _______________ als Anlage K3

Tatsächlich bestehen die genannten Mängel nicht / bestehen die genannten Mängel zwar, jedoch geht mit diesen keinerlei Beeinträchtigung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch einher, so dass keine Minderung der Miete eintritt (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB) / bestehen die genannten Mängel zwar, sind aber alleine und ausschließlich durch den/die Beklagte selbst verursacht, was eine Minderung der Miete wegen dieser Mängel ausschließt / hat der/die Beklagte die genannten Mängel erstmals mit Schreiben vom _______________ angezeigt, weshalb er/sie vor diesem Zeitpunkt mit der Geltendmachung einer Mietminderung ausgeschlossen ist (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB) / waren den/der Beklagten die nun gerügten Mängel bereits bei Vertragsschluss bekannt, weshalb die Miete nicht gemindert ist (§ 536b Satz 1 BGB), nachdem der/die Beklagte sich entsprechende Minderungsrechte wegen dieser Mängel nicht ausdrücklich vorbehalten hat.

Im Einzelnen:

Beweis: Vorlage entsprechender Nachweise als Anlage K4

Die vorliegende Klage ist deshalb nun geboten.

Durch die vorgenannte Zahlungsaufforderung sind dem Kläger/der Klägerin durch den/die Beklagte/n unter Verzugsgesichtspunkten zu erstattende Mahnkosten in Höhe von _______________ EUR entstanden.

Beweis: Nachweise der Mahnkosten als Anlage K5

Diese Mahnkosten werden als Nebenforderungen geltend gemacht.

Der mit der Klage nun geltend gemachte Mietzahlungsanspruch des Klägers/der Klägerin ergibt sich aus §§ 535 Abs. 2, 556 Abs. 1, Abs. 2 BGB in Verbindung mit den mietvertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

Der geltend gemachte Anspruch auf Verzinsung ergibt sich aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Der/die Beklagte ist somit antragsgemäß zu verurteilen.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag und/oder weitere Beweisantritte des Klägers/der Klägerin für erforderlich erachten, wird um die frühzeitige Erteilung entsprechender richterlicher Hinweise gebeten.

   
(Unterschrift des Klägers/der Klägerin)  

[Im Fall der Nutzung des Musters durch Rechtsanwälte:]

elektronisch signiert

__________________

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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