Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsverwaltervergütung: Bemessungsgrundlage bei der Verwaltung einer gewerblich genutzten Immobilie. Zwangsverwaltervergütung: Erhöhung des Regelsatzes. Zwangsverwaltervergütung: Stundensatzhöhe für einen Rechtsanwalt

 

Orientierungssatz

1. Verwaltet der Zwangsverwalter ein Hausgrundstück, ist Bemessungsgrundlage für seine Vergütung nicht die sogenannte "Sollmiete", sondern die im Kalenderjahr tatsächlich eingezogenen Miet- und Pachtzinseinnahmen.

2. Im Falle der Zwangsverwaltung einer gewerblich genutzten, mehrstöckigen Immobilie, ist grundsätzlich die Zuerkennung des 2fachen Regelsatzes gemäß ZwVerwVO § 25 (juris: ZVwVergV) angemessen.

3. Ist die Zwangsverwaltervergütung gemäß ZwVerwVO § 26 nach dem Zeitaufwand abzurechnen, ist bei einem als Zwangsverwalter tätigen Rechtsanwalt grundsätzlich ein Stundensatz von 200 DM anzunehmen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735840

KTS 2002, 70

Rpfleger 2001, 560

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