Normenkette

StGB § 265b Abs. 1 Nr. 1a, § 25 Abs. 2, §§ 27, 52-54; HGB § 331 Abs. 1

 

Tenor

Der Angeklagte H wird wegen Kreditbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte K wird wegen Kreditbetruges in drei Fällen, wegen Kreditbetruges in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung und wegen unrichtiger Darstellung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte I5 wird wegen Beihilfe zum Kreditbetrug in zwei Fällen, wegen Beihilfe zum Kreditbetrug in Tateinheit mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte H4 wird wegen Beihilfe zum Kreditbetrug in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung sowie unrichtiger Darstellung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 265 b Abs. 1 Nr. 1 a, 25 Abs. 2, 27, 52, 53, 54 StGB § 331 Abs. 1 HGB

 

Gründe

Vorspann:

Gegenstand des Urteils sind Straftaten im Zusammenhang mit der Gewährung von Millionenkrediten an die Firma XXX Möbel Holding GmbH (F1). Die F1 war die Kopfgesellschaft des XXX Möbel Konzerns. In seinen besten Zeiten war das Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro und etwa 11.000 Mitarbeitern der größte Möbelproduzent Europas. Zum XXX Möbel Konzern gehörten über 100 Firmen, darunter auch viele ausländische.

Gründer, Hauptgesellschafter und langjähriger Chief Executive Officer (CEO) des Unternehmens war der Angeklagte H. Im Jahr 2004 zog sich H - formell - aus der Führung des Unternehmens zurück. An seine Stelle rückte der Angeklagte K, der 2001 in die Firma gekommen war. H blieb aber bestimmender "Macher" im Hintergrund. Der Angeklagte H4, ein "alter XXXaner" wurde Ende 2004 zum Mitgeschäftsführer der Holding berufen. Seine Aufgabe lag in erster Linie im Vertrieb. Der Angeklagte I5 war Chefcontroller des Unternehmens.

Im Jahr 2005 erhöhte die F1 ihr Eigenkapital durch die Ausgabe von Genussscheinen um 50 Millionen Euro und nahm außerdem syndizierte Kredite in Höhe von insgesamt 233 Millionen Euro auf, um die bis dahin bestehenden bilateralen Kredite der einzelnen Firmen abzulösen, Lieferantenverbindlichkeiten zu zahlen und Investitionen zu finanzieren. Durch die neue Finanzierung sollte alles übersichtlicher und - im Zinsaufwand - preiswerter werden. Schon nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass dies ein großer Irrtum war. Die neue Finanzierung nach angelsächsischem Muster war viel zu riskant und kompliziert. Auch die Zinskosten stiegen rasant. Hinzu kam, dass die Führungsetage ständig aufwändige Berichte erstellen musste.

Ferner hatte der Konzern sich auch eigene Probleme geschaffen. Schon seit Jahren gab es in den Bilanzen Unregelmäßigkeiten in den Vorratsvermögen. Um vor den Banken gut dazustehen, waren die Jahresabschlüsse zum 31. März 2005 und zum 31. März 2006 zudem durch weitere Bilanzmanipulationen geschönt worden.

Als K im November 2006 die Firma verließ, kam bei den Gläubigerbanken große Unruhe auf, zumal der Konzern verschiedene Kreditbedingungen - sog. Covenants - nicht mehr erfüllen konnte. Letztlich schlugen alle Rettungsversuche fehl. Auch ein im April 2007 gewährter Brückenkredit über 65 Millionen Euro konnte nicht mehr helfen. Im Juni 2007 kam es daraufhin zur Insolvenz der F1 und der meisten übrigen XXXfirmen.

Die Anklageschrift hat den Angeklagten - in unterschiedlicher Beteiligung - unrichtige Darstellung, Kreditbetrug und schweren Betrug vorgeworfen. Die Angeklagten haben die Verantwortung für die Bilanzfälschungen überwiegend eingeräumt, aber mit Nachdruck bestritten, dass man die Banken schädigen wollte.

Diese Einlassung hat in der Beweisaufnahme ihre Bestätigung gefunden. Ganz besondere Umstände - schlechte Konjunktur, hohe Zins- und Beraterkosten - haben zum Niedergang des Konzerns geführt. Die Angeklagten haben mit dieser Entwicklung nicht rechnen können. Für sie und für die Banken galt der Satz, dass die Größten auch die schwersten Krisen überstehen würden. Darüber hinaus war XXX Möbel für die Banken ein attraktiver Partner, der hohe Gebühren versprach. Auch war in der Zeit vor der Banken- und Wirtschaftskrise auf den internationalen Finanzmärkten viel Kapital vorhanden, um solch interessante Projekte zu "fördern".

Das schlimmste Szenario war für die Angeklagten, dass H sein Unternehmen verlieren könnte. Um dies zu verhindern, kämpfte er bis zuletzt - mit großem finanziellem Einsatz - um sein Unternehmen. Dieser Kampf war auch nicht hoffnungslos: Bis in den Sommer 2007 hinein stand ein Investor bereit, eine Rettung des Konzerns scheiterte letztlich aber daran, dass die nachrangigen Kreditgeber sich nicht über die Verteilung des "neuen Geldes" einigen konnten.

Auf der Basis di...

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