Rz. 12

Die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber im Grundbuch hat auf den laufenden Prozess gemäß § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO keinen Einfluss. In einem Räumungsprozess muss der Veräußerer aber die Klage auf Herausgabe an den neuen Eigentümer umstellen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.2.2017, 10 U die 87/16, ZMR 2017,726). Wechselt nach Erhebung der Klage der Eigentümer, ist das Urteil auch gegen den Erwerber der Wohnung wirksam (BGH, Urteil v. 16.12.2009, VIII ZR 313/08, GE 2010, 339).

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