Wenn mehrere Darlehen zum Immobilienerwerb abgeschlossen wurden, also in der Dritten Abteilung etwa mehrere Grundschulden eingetragen sind, ist die Rangfolge dieser Grundschulden wichtig. Denn es kann der Fall eintreten, dass die Immobilie zwangsversteigert werden muss und der Erlös der Versteigerung nicht ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. In diesem Fall wird zuerst der Kreditgeber bedient, dessen Grundschuld im Rang höher als andere Grundpfandrechte steht. Der Kreditgeber mit dem niedrigeren Rang im Grundbuch erhält dann nur den Betrag, der übrig bleibt.

Die Ranghöhe einer Grundschuld hat in der Regel auch Einfluss auf die Zinsen für das zugehörige Darlehen. Eine Bank, die für ein Darlehen nicht den ersten Rang bei den Grundpfandrechten eingeräumt bekommt, verlangt meist höhere Zinsen – schließlich ist das Ausfallrisiko für die Bank höher als bei einer erstrangigen Grundschuld.

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