Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wegen Mietausfall Schadensersatz. Seine Souterrainwohnung sei wegen unterlassener Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in Folge einer am 18.2.2022 unterbliebenen Beschlussfassung nicht mehr nutzbar. Hintergrund: Die Bodenplatte ist nicht isoliert, es dringt daher Feuchtigkeit ein. Die anderen Wohnungseigentümer meinen, K habe bei Erwerb der Wohnung Kenntnis von den Mängeln haben können. Für die Wohnung liege keine Baugenehmigung vor. Eine Trocknung sei mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich.

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