Es werden Bürgschaften in Höhe von 80 % des Darlehensbetrags, max. 25.000 EUR je Wohneinheit übernommen. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit beträgt 20.000 EUR. Es werden einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags als Kostenbeitrag verlangt. Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 0,2 % des Restbürgschaftsbetrags verlangt.

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