Der Förderantrag ist vor Baubeginn zur Prüfung der Förderungswürdigkeit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung[1] anzumelden. Der Anmeldung sind ein Lageplan und Angaben über die vorgesehenen Wohnungseinheiten, die hinsichtlich Größe und Grundrissgestaltung bedarfsorientiert sein sollen, beizufügen. Neben der technischen Prüfung wird eine Bonitätsprüfung von der BAB GmbH durchgeführt.

Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sind die Fördermittel ausgeschöpft, werden keine Mittel gewährt. Auch wird die Förderung nicht gewährt, wenn Bedenken dahingehend bestehen, dass die Mittel nicht zurückgeführt werden können.

[1] Referat 73, Contrescarpe 72, 28195 Bremen.

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