Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten.

In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich um bis zu 2 % verbilligt. Ab dem 21. Jahr erfolgt dann eine marktübliche Verzinsung.

Der Tilgungsanteil kann abhängig von der Gesamtlaufzeit der Darlehen individuell von der BAB ermittelt werden, beträgt aber zumeist 1 % und für weitere 10 Jahre mindestens 2 %. Ab dem 21. Jahr werden die Darlehen mindestens mit 4 % getilgt. Die möglichen Darlehenslaufzeiten mit den jeweils geltenden Konditionen findet man in der Konditionsübersicht für das Förderprogramm unter www.bab-bremen.de.

Die Auszahlung des Förderdarlehens erfolgt nach folgenden Regeln:

  • Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags,
  • dingliche Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten,
  • Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnungen des Mietobjekts,
  • Nachweis einer Gebäudeversicherung,
  • Nachweis des erreichten energetischen Standards.

Auf Antrag kann das Förderdarlehen in Höhe von bis zu 50 % der Darlehenssumme ausgezahlt werden, wenn die Maßnahme 60 % ihrer Fertigstellung erreicht hat und dies nachgewiesen ist.

Eigenleistung

Dieses Programm setzt Eigenleistungen von mindestens 15 % voraus. Ein möglicher Tilgungszuschuss der KfW und der oben genannte Kostenzuschuss kann auf das Eigenkapital angerechnet werden.

Mietpreisbindung

Die geförderten Objekte obliegen einem 30-jährigen Zweckbestimmungszeitraum. Dieser beginnt nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme. Zudem unterliegt die geförderte Wohnung der Mietpreisbindung.

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