Die Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird insbesondere folgendes Programm angeboten:

 

Programm für Sachsen-Anhalt

  • Sachsen-Anhalt modern[1]

Mit diesem Programm lassen sich energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen, Wohnraum altersgerecht umbauen und/oder die Wohnqualität verbessern. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

2.14.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen,
  • private Vermieter,
  • gewerbliche Vermieter und
  • Wohnungsunternehmen.

2.14.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 3 Bereiche:

  • Altersgerechtes Umbauen,
  • energieeffiziente Sanierung und
  • allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetischen Maßnahmen sind die Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Alle Maßnahmen sind von Fachunternehmern vorzunehmen. Soweit es sich um energetische Maßnahmen handelt, ist ein Energie-Effizienz-Experte hinzuzuziehen. Diese Aufwendungen werden ebenfalls gefördert. Zugelassene Energie-Effizienz-Experten finden sich auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de.

Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen werden über dieses Programm gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle

    • Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
    • sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)

    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home) bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Wohngebäudes
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

    • Gas-Brennwertheizungen ("Renewable Ready")
    • Gas-Hybridheizungen
    • Solarkollektoranlagen
    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen
    • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
    • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
    • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien können zur jeweiligen Anlage mitgefördert werden.
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

    • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind.

Das wird nicht gefördert

Maßnahmen an Gebäuden mit Heimcharakter, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen und Gebäude werden nicht gefördert.

Ebenfalls werden keine Förderungen von Kachelöfen, Kaminen, Kaminöfen etc. sowie Kohle- Öl- und Elektroheizungen sowie Photovoltaikanlagen vorgenommen.

2.14.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe

Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR.

Konditionen

  • Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei.
  • Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
  • Eine Ablösung bestehender Darlehen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Der Antragsteller muss die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung nachweisen.

2.14.4 Antragstellung

Der Antrag auf ein Darlehen ist mittels Vordrucks bei der IB zu stellen. Der Vordruck steht im Downloadcenter der IB (www.ib-sachsen-anhalt.de) zur Verfügung. Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind kein Beginn der Förderung.

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