Art der Förderung

Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile

  • Sanierung Plus,
  • Einzelmaßnahmen und
  • Altersgerecht Umbauen
 

KfW-Programm 270

Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen.

Bei einer energetischen Sanierung, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 wird die Darlehensförderung mit einem Tilgungszuschuss ausgereicht.

Darlehenshöhe

Es wird mit folgenden Darlehenshöhen gefördert:

 
Sanierung Plus / Denkmal Einzelmaßnahmen
120.000 EUR je Wohneinheit 50.000 EUR je Wohneinheit
Tilgungszuschuss 3 % des Darlehensbetrags Tilgungszuschuss 3 % des Darlehensbetrags
 

Keine Aufstockung nach Zusage

Eine gute Kalkulation ist wichtig, da eine Aufstockung des beantragen Darlehensbetrags bei allen Programmteilen nach Erteilung der Förderzusage nicht möglich ist.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten. Eine Zinsverbilligung des Landes Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die Dauer von 10 Jahren. Für den Programmteil "Erneuerbare Energien – Standard" erfolgt keine weitere Zinsverbilligung durch das Land.

Wird das Darlehen nicht sofort in voller Höhe abgerufen, wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein Bereitstellungszins fällig. Dieser beträgt in der Regel 1,80 % pro Jahr.

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