Art der Förderung
Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile
- Sanierung Plus,
- Einzelmaßnahmen und
- Altersgerecht Umbauen
KfW-Programm 270
Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen.
Bei einer energetischen Sanierung, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 wird die Darlehensförderung mit einem Tilgungszuschuss ausgereicht.
Darlehenshöhe
Es wird mit folgenden Darlehenshöhen gefördert:
Sanierung Plus / Denkmal | Einzelmaßnahmen |
---|---|
120.000 EUR je Wohneinheit | 50.000 EUR je Wohneinheit |
Tilgungszuschuss 3 % des Darlehensbetrags | Tilgungszuschuss 3 % des Darlehensbetrags |
Keine Aufstockung nach Zusage
Eine gute Kalkulation ist wichtig, da eine Aufstockung des beantragen Darlehensbetrags bei allen Programmteilen nach Erteilung der Förderzusage nicht möglich ist.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten. Eine Zinsverbilligung des Landes Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die Dauer von 10 Jahren. Für den Programmteil "Erneuerbare Energien – Standard" erfolgt keine weitere Zinsverbilligung durch das Land.
Wird das Darlehen nicht sofort in voller Höhe abgerufen, wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein Bereitstellungszins fällig. Dieser beträgt in der Regel 1,80 % pro Jahr.
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